Ernste Förderung für Balkonkraftwerk 2024!


Angesichts globaler Herausforderungen, wie dem Konflikt in der Ukraine, gewinnen erneuerbare Energien an Bedeutung. Staatliche Förderprogramme unterstützen nicht nur finanziell, sondern ermöglichen auch einen persönlichen Beitrag zur Energiewende. Durch die Installation eines Balkonkraftwerks können individueller Umweltschutz und die Bewältigung steigender Energiepreise Hand in Hand gehen.

Balkonkraftwerk Förderung 2024
Balkonkraftwerk Förderung 2024
Hier finden Sie alle die Informationen, die Sie brauchen: 

 Förderprogramm für Balkonkraftwerke ist Sehr einfach:

ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke zu registrieren

Um dich für ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke zu registrieren, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • Lokale Förderungen recherchieren: Informiere dich über die spezifischen Förderprogramme in deiner Stadt oder Gemeinde. Die Richtlinien und Anforderungen können in jeder Region unterschiedlich sein.
  • Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen: Besuche die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde, um Informationen zu Förderungen für erneuerbare Energien zu finden. Dort findest du Details zu den Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.
  • Antragsformulare ausfüllen: Nachdem du die relevanten Informationen gefunden hast, lade die erforderlichen Antragsformulare herunter oder hole sie persönlich bei der Stadtverwaltung ab. Fülle die Formulare sorgfältig aus und reiche sie zusammen mit den notwendigen Nachweisen ein.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, wende dich an die zuständigen Stellen. Oft bieten Energieagenturen oder Umweltämter Beratungsdienste an, um Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung von Förderungen zu helfen.
  • Geduldig sein: Die Bearbeitung von Förderanträgen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sei geduldig und verfolge regelmäßig den Status deines Antrags.
  • Fristen beachten: Achte darauf, dass du alle Anträge fristgerecht einreichst. Manche Förderprogramme haben bestimmte Zeiträume, in denen Anträge akzeptiert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Voraussetzungen je nach Stadt unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, die offiziellen Quellen zu konsultieren und bei Bedarf persönlich bei der Stadtverwaltung nachzufragen. Viel Erfolg bei der Beantragung deiner Balkonkraftwerk-Förderung!


Fördergelder auf dem Weg zu dir: Geduld ist gefragt!

Fördergelder auf dem Weg
Fördergelder auf dem Weg
  • Antragsstellung: Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird er von den zuständigen Stellen geprüft. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

  • Bewilligung: Bei Genehmigung deines Antrags erhältst du eine schriftliche Bestätigung über die Förderung. Auch die Bearbeitungszeit für die Bewilligung kann unterschiedlich sein.
Staatliche Genehmigung:
Staatliche Genehmigung:
  • Auszahlung: Die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Bewilligung. Dieser Prozess kann weitere Wochen oder Monate dauern.

  • Dokumentation: Es kann erforderlich sein, bestimmte Nachweise oder Dokumente einzureichen, um die Förderung zu erhalten. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einreichst.
Dokumentation
  • Kommunikation: Halte dich über den Status deines Antrags auf dem Laufenden. Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa der Arbeitsbelastung der Behörden, der Vollständigkeit deines Antrags und den spezifischen Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms. Ich empfehle dir, direkt bei der zuständigen Stelle nachzufragen, um genaue Informationen zur Bearbeitungsdauer zu erhalten.


BADEN-WÜRTTEMBERG

StadtFörderung (pro Anlage)
Bedingungen
Bühl
Link:www.buehl.de/foerderprogramm-solar
300 Euro pauschal
Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt
Friedrichshafen
Link:www.friedrichshafen.de/
300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt**
Filderstadt
Link: www.filderstadt.de
150 Euro pro Haushalt
**
Friolzheim
Link: www.friolzheim.de
100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak
**
Heidelberg
Link:www.heidelberg.de
Bis zu 750 Euro
**
Heddesheim
Link:www.heddesheim.de
100 Euro pro Modul (maximal 2)
Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt
Freiburg
Link:www.freiburg.de
200 Euro pauschal
**
Kornwestheim
Link:www.kornwestheim.de
200 Euro pauschal
**
Kehl
Link:kehl.de
200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro
**
Lörrach
Link:  www.loerrach.de/balkonsolaranlagen
200 Euro pauschal
**
Ludwigsburg
Link:www.ludwigsburg.de
Bis zu 300 Euro
**
Neubulach
Link:www.neubulach.de
50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)**
Schwaikheim
Link:www.schwaikheim.de
200 Euro pauschal
**
Schwetzingen
Link:www.schwetzingen.de
Einmalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten
**
Stuttgart
Link: www.stuttgart.de
100 Euro pauschal
**
Ulm
Link:  www.ulm.de
50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit**
Walldorf
Link: www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme
 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten**
Weinheim
Link:www.weinheim.de
50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Modulemax. Gesamtleistung 600 Watt

BAYERN

StadtFörderung (pro Anlage)
AdelsdorfEinmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro
Bubenreuth 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Buckenhof 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro
Forchheim 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
Günzburg100 Euro pauschal pro Anlage
Marloffstein50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
München 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Moosburg50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage
Penzbergbis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro
Spardorf50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro
Unterschleißheim25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Uttenreuth50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Weilheim in Oberbayern 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Berlin

StadtFörderung (pro Anlage)
Berlinmax. 500 Euro / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle)

Hessen

StadtFörderung (pro Anlage)
Darmstadt
200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Mörfelden-Walldorf200 Euro pauschal
Main-Taunus-Kreis100 Euro pauschal

MECKLENBURG-VORPOMMERN

StadtFörderung (pro Anlage)
in allen Gemeinden in MVMaximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV

NIEDERSACHSEN

StadtFörderung (pro Anlage)
Braunschweig250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung
Oldenburg Festbetrag von 300 Euro
NordenFestbetrag von 300 Euro

NORDRHEIN-WESTFALEN

StadtFörderung (pro Anlage)
Aachen300 Euro pauschal
Ahaus50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro
Bönen100 Euro pro Wohneinheit
Bonn50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module
Borgentreich100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk
Castrop-Rauxel100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Duelmen100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Düsseldorf50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro
Gelsenkirchen100 Euro pauschal
Gladbeck 150 Euro pauschal
Hamm 200 Euro pauschal
Herten200 Euro pauschal
Hiddenhausen150 Euro pauschal
Kleve50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro
Köln200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage
Menden200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)
Oberhausen100 Euro pauschal pro Anlage
Oelde30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro
Olsberg200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Recklinghausen100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Rheinberg100 Euro pauschal pro Anlage
Rheinisch-Bergischer-KreisPhotovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Troisdorf150 Euro pauschal pro Anlage
Voerde am Niederrhein100 Euro pauschal pro Anlage
Wesel 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro
Wickede (Ruhr)150 Euro pauschal pro Anlage

SCHLESWIG-HOLSTEIN

StadtFörderung (pro Anlage)
alle Einwohner in Schleswig-Holstein Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt

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