Angesichts globaler Herausforderungen, wie dem Konflikt in der Ukraine, gewinnen erneuerbare Energien an Bedeutung. Staatliche Förderprogramme unterstützen nicht nur finanziell, sondern ermöglichen auch einen persönlichen Beitrag zur Energiewende. Durch die Installation eines Balkonkraftwerks können individueller Umweltschutz und die Bewältigung steigender Energiepreise Hand in Hand gehen.
Hier finden Sie alle die Informationen, die Sie brauchen:
Förderprogram in:
Förderprogramm für Balkonkraftwerke ist Sehr einfach:
Um dich für ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke zu registrieren, sind die folgenden Schritte erforderlich:
- Lokale Förderungen recherchieren: Informiere dich über die spezifischen Förderprogramme in deiner Stadt oder Gemeinde. Die Richtlinien und Anforderungen können in jeder Region unterschiedlich sein.
- Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen: Besuche die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde, um Informationen zu Förderungen für erneuerbare Energien zu finden. Dort findest du Details zu den Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.
- Antragsformulare ausfüllen: Nachdem du die relevanten Informationen gefunden hast, lade die erforderlichen Antragsformulare herunter oder hole sie persönlich bei der Stadtverwaltung ab. Fülle die Formulare sorgfältig aus und reiche sie zusammen mit den notwendigen Nachweisen ein.
- Beratung in Anspruch nehmen: Falls du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, wende dich an die zuständigen Stellen. Oft bieten Energieagenturen oder Umweltämter Beratungsdienste an, um Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung von Förderungen zu helfen.
- Geduldig sein: Die Bearbeitung von Förderanträgen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sei geduldig und verfolge regelmäßig den Status deines Antrags.
- Fristen beachten: Achte darauf, dass du alle Anträge fristgerecht einreichst. Manche Förderprogramme haben bestimmte Zeiträume, in denen Anträge akzeptiert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Voraussetzungen je nach Stadt unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, die offiziellen Quellen zu konsultieren und bei Bedarf persönlich bei der Stadtverwaltung nachzufragen. Viel Erfolg bei der Beantragung deiner Balkonkraftwerk-Förderung!
Fördergelder auf dem Weg zu dir: Geduld ist gefragt!
- Antragsstellung: Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird er von den zuständigen Stellen geprüft. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Bewilligung: Bei Genehmigung deines Antrags erhältst du eine schriftliche Bestätigung über die Förderung. Auch die Bearbeitungszeit für die Bewilligung kann unterschiedlich sein.
- Auszahlung: Die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der Bewilligung. Dieser Prozess kann weitere Wochen oder Monate dauern.
- Dokumentation: Es kann erforderlich sein, bestimmte Nachweise oder Dokumente einzureichen, um die Förderung zu erhalten. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einreichst.
- Kommunikation: Halte dich über den Status deines Antrags auf dem Laufenden. Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die zuständigen Stellen wenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängt, wie etwa der Arbeitsbelastung der Behörden, der Vollständigkeit deines Antrags und den spezifischen Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms. Ich empfehle dir, direkt bei der zuständigen Stelle nachzufragen, um genaue Informationen zur Bearbeitungsdauer zu erhalten.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Stadt | Förderung (pro Anlage) | Bedingungen |
Bühl Link:www.buehl.de/foerderprogramm-solar | 300 Euro pauschal | Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt |
Friedrichshafen Link:www.friedrichshafen.de/ | 300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt | ** |
Filderstadt Link: www.filderstadt.de | 150 Euro pro Haushalt | ** |
Friolzheim Link: www.friolzheim.de | 100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak | ** |
Heidelberg Link:www.heidelberg.de | Bis zu 750 Euro | ** |
Heddesheim Link:www.heddesheim.de | 100 Euro pro Modul (maximal 2) | Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt |
Freiburg Link:www.freiburg.de | 200 Euro pauschal | ** |
Kornwestheim Link:www.kornwestheim.de | 200 Euro pauschal | ** |
Kehl Link:kehl.de | 200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro | ** |
Lörrach Link: www.loerrach.de/balkonsolaranlagen | 200 Euro pauschal | ** |
Ludwigsburg Link:www.ludwigsburg.de | Bis zu 300 Euro | ** |
Neubulach Link:www.neubulach.de | 50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro) | ** |
Schwaikheim Link:www.schwaikheim.de | 200 Euro pauschal | ** |
Schwetzingen Link:www.schwetzingen.de | Einmalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten | ** |
Stuttgart Link: www.stuttgart.de | 100 Euro pauschal | ** |
Ulm Link: www.ulm.de | 50 % bis zu 250 € pro Wohneinheit | ** |
Walldorf Link: www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme | 300 Euro, maximal 50% Euro der Anschaffungskosten | ** |
Weinheim Link:www.weinheim.de | 50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module | max. Gesamtleistung 600 Watt |
BAYERN
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
Adelsdorf | Einmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro |
Bubenreuth | 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro |
Buckenhof | 50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro |
Forchheim | 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit |
Günzburg | 100 Euro pauschal pro Anlage |
Marloffstein | 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in |
München | 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten |
Moosburg | 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage |
Penzberg | bis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro |
Spardorf | 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro |
Unterschleißheim | 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro |
Uttenreuth | 50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in |
Weilheim in Oberbayern | 25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro |
Berlin
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
Berlin | max. 500 Euro / eine Anlage pro Wohnung (max. 14.000 Förderfälle) |
Hessen
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
Darmstadt | 200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten |
Mörfelden-Walldorf | 200 Euro pauschal |
Main-Taunus-Kreis | 100 Euro pauschal |
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
in allen Gemeinden in MV | Maximal 500 Euro pro Haushalt in allen Gemeinden in MV |
NIEDERSACHSEN
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
Braunschweig | 250 Euro für 250 bis 400 Watt Peak Spitzenleistung |
Oldenburg | Festbetrag von 300 Euro |
Norden | Festbetrag von 300 Euro |
NORDRHEIN-WESTFALEN
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
Aachen | 300 Euro pauschal |
Ahaus | 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro |
Bönen | 100 Euro pro Wohneinheit |
Bonn | 50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module |
Borgentreich | 100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk |
Castrop-Rauxel | 100 Euro pauschal pro Wohneinheit |
Duelmen | 100 Euro pauschal pro Wohneinheit |
Düsseldorf | 50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro |
Gelsenkirchen | 100 Euro pauschal |
Gladbeck | 150 Euro pauschal |
Hamm | 200 Euro pauschal |
Herten | 200 Euro pauschal |
Hiddenhausen | 150 Euro pauschal |
Kleve | 50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro |
Köln | 200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage |
Menden | 200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule) |
Oberhausen | 100 Euro pauschal pro Anlage |
Oelde | 30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro |
Olsberg | 200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage |
Recklinghausen | 100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage |
Rheinberg | 100 Euro pauschal pro Anlage |
Rheinisch-Bergischer-Kreis | Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert |
Troisdorf | 150 Euro pauschal pro Anlage |
Voerde am Niederrhein | 100 Euro pauschal pro Anlage |
Wesel | 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro |
Wickede (Ruhr) | 150 Euro pauschal pro Anlage |
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Stadt | Förderung (pro Anlage) |
alle Einwohner in Schleswig-Holstein | Steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pauschal pro Haushalt |
Danke